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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 8 B 228/05 AS   

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https://dejure.org/2006,40267
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 8 B 228/05 AS (https://dejure.org/2006,40267)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2006 - L 8 B 228/05 AS (https://dejure.org/2006,40267)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2006 - L 8 B 228/05 AS (https://dejure.org/2006,40267)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05

    Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 8 B 228/05
    Denn diese örtlichen Mietspiegel dürften im Regelfall vor den Tabellenwerten nach dem Wohngeldgesetz zu berücksichtigen sein, weil sie eine aktuelle Übersicht - anders als die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz - über die örtlichen Mieten bieten (vgl Senatsbeschluss vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 8 AS 417/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 8 B 228/05
    Dieser Tabellenwert in der rechten Spalte wird regelmäßig zugrunde zu legen sein, auch um Leistungsempfängern und den Sozialleistungsträgern zur Bestimmung des Begriffs der Angemessenheit klare und eindeutige "Richtlinien" an die Hand zu geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2005 - L 8 AS 78/05 ER - zuletzt Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 8 AS 417/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
    Da der vom SG herangezogene Mietpreisspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde, erscheint er nicht besser geeignet, die Gegebenheiten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt besser abzubilden als die Tabelle nach § 8 WoGG (vgl Beschluss des Senats vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS).
  • SG Osnabrück, 28.08.2006 - S 23 AS 528/06
    Die Kammer legt ebenso wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - LSG NSB - (so ständige Rechtsprechung; vgl. exemplarisch Beschlüsse vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS und vom 9. Mai 2005 - L 8 AS 78/05 ER -) im Verfahren des einstweili-gen Rechtsschutzes - sofern kein spezieller örtlicher Mietspiegel vorhanden ist -, den Tabellenwert der rechten Spalte der aktuellen Wohngeldtabelle nach § 8 WoGG bei der Ermittlung der angemessen Unterkunftskosten zugrunde.
  • SG Osnabrück, 24.10.2006 - S 23 AS 652/06
    Zwar legt die Kammer ebenso wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (so ständige Rechtsprechung; vgl. exemplarisch Beschluss vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS -) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - sofern kein spezieller örtlicher Mietspiegel vorhanden ist -, bei der Ermittlung der angemessen Unterkunftskosten die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 WoGG - Tabellenwert der rechten Spalte - zugrunde (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG NSB), Beschluss vom 23. Februar 2006 - L 8 AS 417/05 ER - Beschluss vom 9. Mai 2005 - L 8 AS 78/05 ER -).
  • SG Osnabrück, 04.08.2006 - S 22 AS 455/06
    Die Kammer legt ebenso wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (so ständige Rechtsprechung; vgl. exemplarisch Beschluss vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS -) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin (vgl. für den Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners bereits Beschluss der Kammer vom 6. Dezember 2005 - S 22 AS 515/05 ER -), sofern kein spezieller örtlicher Mietspiegel vorhanden ist, die aktuelle Wohngeldtabelle nach § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) zugrunde.
  • SG Oldenburg, 04.08.2006 - S 46 AS 654/06
    Indessen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Beschluss vom 07.03.2006 (L 8 B 228/05 AS) ausgeführt, hinsichtlich der Ange-messenheit von Unterkunftskosten sei, sofern keine speziellen örtlichen Mietspiegel vor-handen seien, die aktuelle Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz (§ 8) zugrunde zu legen, und zwar deren rechts Spalte.
  • SG Osnabrück, 03.08.2006 - S 16 AS 441/06
    (1) In Bezug auf die Aussagekraft des Mietspiegels knüpft die Rechtsprechung des LSG an die Anforderungen eines "qualifizierten Mietspiegels nach §§ 558c, 558d des Bürger-lichen Gesetzbuchs (BGB)" an (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.03.2006, L 8 B 228/05 AS; ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss vom 17.10.2005, L 8 AS 258/05 ER).
  • SG Oldenburg, 27.03.2006 - S 48 AS 287/06
    Hierbei geht auch die erkennende Kammer von der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen wie folgt (siehe z. B. Beschluss vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS -) aus:.
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